„Strafrechtsvergleichung als Problem und Lösung“
Kolloquium am 30. und 31. Oktober 2009
Universität Würzburg, Juristische Fakultät
Il programma e la presentazione in lingua tedesca del convegno internazionale è disponibile sotto:
Die Europäisierung des Strafprozesses, die weltweite Bekämpfung von Terrorismus, Folter, Menschenhandel, Internet- und Wirtschaftskriminalität, die Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs – das Strafrecht steht zu Beginn des 21. Jahrhunderts vor globalen Herausforderungen. Mit dieser Entwicklung wächst auch das Bewusstsein für die Bedeutung der Rechtsvergleichung im Strafrecht. Rechtsvergleichung soll Probleme der Überschreitung der nationalen Grenzen des Strafrechts lösen, wird dabei aber selbst zum Problem, sei es, weil ihre Leistungsfähigkeit überschätzt, die Notwendigkeit theoretischer und methodischer Reflexion unterschätzt oder weil die Orientierung an politisch-praktischen Bedürfnissen das wissenschaftliche Erkenntnisinteresse überlagert. Umso wichtiger ist es, die wissenschaftliche Debatte zu Theorie, Methode und praktischer Leistungsfähigkeit der Strafrechtsvergleichung mit Blick auf die Europäisierung, Inter- und Transnationalisierung des Strafrechts wiederzubeleben. Dieser Aufgabe widmet sich das Würzburger Colloquium „Strafrechtsvergleichung als Problem und Lösung“.
1. Theorien und Methoden der Strafrechtsvergleichung
Der erste Themenblock beschäftigt sich mit den theoretischen Grundlagen der Strafrechtsvergleichung und reagiert so auf die Forderung, dass diese nicht nur eine wichtige Methode, sondern auch ein zentraler Forschungsgegenstand sein müsse. Die vorgestellten Perspektiven machen sichtbar, dass unterschiedlichen Methoden der Rechtsvergleichung häufig unterschiedliche Theorien des Rechts zugrunde liegen. Dem klassischen Funktionalismus liegen andere theoretische Vorannahmen zugrunde, als einem operativen Funktionalismus systemtheoretischer Provenienz; der kulturbezogene Rechtsvergleich greift die rechtstheoretische Debatte zu Kultur und Recht auf und geht damit von einer anderen Zielsetzung aus die ökonomische Analyse des Rechts. Plausibilität, Leistungsfähigkeit und Grenzen der verschiedenen Konzeptionen sollen diskutiert werden. Dabei geht es nicht darum, die einzig richtige Methode zu erkennen, sondern darum, die Prämissen unterschiedlicher Methoden der Strafrechtsvergleichung transparent zu machen, Verbindungen zum rechtstheoretischen Diskurs herzustellen und das methodische Bewusstsein der praktischen Rechtsvergleichung zu stärken.
2. Strafrechtsvergleichung „in action“
Die Referate des zweiten Panels richten den Blick auf die gegenwärtige Praxis der Strafrechtsvergleichung in Deutschland. In diesem Themenblock sollen vor allem Ergebnisse aus konkreten rechtsvergleichenden Studien und Forschungsprojekten präsentiert werden. Die behandelten Themen, u.a. zu einem rechtsvergleichenden Projekt mit der Türkei, dem Medizinstrafrecht in Österreich und Deutschland oder die Rezeption des Rechtsvergleichs in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zeigen dabei notwendiger Weise nur einen Ausschnitt aus der vielschichtigen Strafrechtsvergleichung in action.
3. Europäisierung und Internationalisierung als Motor der Rechtsvergleichung
Durch die zunehmende Internationalisierung bzw. Europäisierung des Strafrechts eröffnen sich für die Strafrechtsvergleichung sowohl neue Herausforderungen als auch ungeahnte Aufgabenfelder. So gilt es, die wachsende und ihren Ausprägungen vielgestaltige Interdependenz von strafverfolgungsrelevanten – nationalen, aber eben auch trans-, inter- und supranationalen – Rechtsregimen wissenschaftlich zu strukturieren und zu bewerten. Dadurch gewinnt die Strafrechtsvergleichung nicht nur praktischen Einfluss auf die internationalisierte Kriminalpolitik, die fortwährend neue Instrumente der Interdependenzbewältigung schafft und auch schaffen muss. Die Strafrechtsvergleichung kann und muss überdies auch dem einfachen Rechtsanwender zur Seite stehen: Für diesen gilt es in immer größerem Ausmaße, das eigene und vertraute Recht im Lichte fremden und häufig noch unbekannten (Richter‑)Rechts auszulegen; außerdem muss der Rechtsanwender im europäischen „Raum der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts“ immer mehr ausländischen Entscheidungen im Inland Geltung verschaffen, diese dabei aber am gemeinsamen, strafrechtsvergleichend erst zu ermittelnden europäischen ordre public messen.
| PROGRAMM MIT ZEITPLAN | |
| Freitag, 30. 10. 2009 | |
| 09.00 Uhr | Einführung: Aktuelle Probleme des Strafrechtsvergleichs (Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf, Universität Würzburg) |
| Themenblock 1: Theorien und Methoden der Rechtsvergleichung | |
| 09.30 Uhr | Operativer Funktionalismus in der Strafrechtsvergleichung (Dr. Bijan Fateh-Moghadam, Universität Münster) |
| 10.15 Uhr | Kulturbezogene Strafrechtsvergleichung (Dr. Susanne Beck, LL.M. (LSE), Universität Würzburg) |
| 11.00 Uhr | Pause |
| 11.15 Uhr | Europäisierung und Internationalisierung im Strafrecht (Dr. Frank Meyer, LL.M. (Yale), Universität Bonn) |
| 12.00 Uhr | Grundlagenfragen der Strafrechtsvergleichung (Ass.-Prof. Dr. Martino Mona, Universität Bern) |
| 12.45 Uhr | Koreferenten: Prof. Dr. Walter Perron, Universität Freiburg Prof. Dr. Thomas Weigend, Universität Köln |
| 13.45 Uhr | Mittagspause |
| Themenblock 2: Strafrechtsvergleichung „in action“ | |
| 15.00 Uhr | Erfahrungsbericht: Rechtsvergleichendes Projekt mit der Türkei (Dr. Liane Wörner, LL.M. (UW-Madison), Universität Gießen) |
| 15.45 Uhr | Verwendung rechtsvergleichender Erkenntnisse in der Rechtsprechung des BGH und des BVerfG (Dr. Edward Schramm, Universität Tübingen) |
| 16.30 Uhr | Pause |
| 17.15 Uhr | Rechtsvergleichung im Medizinstrafrecht am Beispiel Deutschland und Österreich (Dr. Karin Bruckmüller, Universität Wien) |
| 18.00 Uhr | Koreferent: Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Sieber, MPI Freiburg Prof. Dr. Joachim Vogel, Universitaet Tuebingen
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| 19.00 Uhr | Pause |
| 19.15 Uhr | The Methodology of Comparative Law (Prof. Mordechai Kremnitzer, Hebrew University of Jerusalem) |
| 20.30 Uhr | Gemeinsames Abendessen |
| Samstag, 31.10.2009 | |
| Themenblock 3: Europäisierung und Internationalisierung des Strafrechts als Motor der Vergleichung | |
| 09.00 Uhr | Gegenseitige Anerkennung als Instrument der Interdependenzbewältigung: Ende und Motor der Strafrechtsharmonisierung in Europa (Dr. Christoph Burchard, LL.M. (NYU), Universität Tübingen) |
| 09.45 Uhr | Rechtsvergleichung im Rahmen der Rechtsfindung im Völkerstrafrecht (Dr. Boris Burghardt, Universität Berlin) |
| 10.30 Uhr | Kaffeepause |
| 11.00 Uhr | Tendenzen der Strafrechtsangleichung in der EU (Dr. Pierre Hauck, LL.M. (Sussex), Universität Gießen) |
| 11.45 Uhr | Völkerstrafprozessrecht und Rechtsvergleichung (Lars Büngener, Universität Marburg) |
| 12.30 Uhr | Koreferenten: Prof. Dr. Christoph Safferling, Universität Marburg Prof. Dr. Joachim Vogel, Universität Tübingen |
| 13.30 Uhr | Ende der Veranstaltung |
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