martedì 27 ottobre 2009

"Strafrechtsvergleichung als Problem und Lösung"- Kolloquium am 30. und 31. Oktober 2009 Universität Würzburg, Juristische Fakultät

„Strafrechtsvergleichung als Problem und Lösung“

Kolloquium am 30. und 31. Oktober 2009

Universität Würzburg, Juristische Fakultät


Il prossimo 30-31 ottobre sarò a Wuerzburg (Germania) per partecipare al convegno internazionale "Strafrechtsvergleichung als problem und Loesung", organizzato, sotto la direzione scientifica del Prof. Dr. Dr. Eric Hingendorf, ordinario di Diritto penale e Diritto penale dell'informatica dell'Università di Wuerzburg, dall'Internationale Würzburger Arbeitskreis zum Strafrechtsvergleich (IWAS), di cui sono membro, e dal Gruppo dei Giovani penalisti tedeschi dell'AIDP. Al convegno internazionale di studi parteciperanno autorevolissimi penalisti provenienti da diversi Paesi europei (Germania, Austria, Svizzera).

Il programma e la presentazione in lingua tedesca del convegno internazionale è disponibile sotto:

Die Europäisierung des Strafprozesses, die weltweite Bekämpfung von Terrorismus, Folter, Menschenhandel, Internet- und Wirtschaftskriminalität, die Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs – das Strafrecht steht zu Beginn des 21. Jahrhunderts vor globalen Herausforderungen. Mit dieser Entwicklung wächst auch das Bewusstsein für die Bedeutung der Rechtsvergleichung im Strafrecht. Rechtsvergleichung soll Probleme der Überschreitung der nationalen Grenzen des Strafrechts lösen, wird dabei aber selbst zum Problem, sei es, weil ihre Leistungsfähigkeit überschätzt, die Notwendigkeit theoretischer und methodischer Reflexion unterschätzt oder weil die Orientierung an politisch-praktischen Bedürfnissen das wissenschaftliche Erkenntnisinteresse überlagert. Umso wichtiger ist es, die wissenschaftliche Debatte zu Theorie, Methode und praktischer Leistungsfähigkeit der Strafrechtsvergleichung mit Blick auf die Europäisierung, Inter- und Transnationalisierung des Strafrechts wiederzubeleben. Dieser Aufgabe widmet sich das Würzburger Colloquium „Strafrechtsvergleichung als Problem und Lösung“.

1. Theorien und Methoden der Strafrechtsvergleichung

Der erste Themenblock beschäftigt sich mit den theoretischen Grundlagen der Strafrechtsvergleichung und reagiert so auf die Forderung, dass diese nicht nur eine wichtige Methode, sondern auch ein zentraler Forschungsgegenstand sein müsse. Die vorgestellten Perspektiven machen sichtbar, dass unterschiedlichen Methoden der Rechtsvergleichung häufig unterschiedliche Theorien des Rechts zugrunde liegen. Dem klassischen Funktionalismus liegen andere theoretische Vorannahmen zugrunde, als einem operativen Funktionalismus systemtheoretischer Provenienz; der kulturbezogene Rechtsvergleich greift die rechtstheoretische Debatte zu Kultur und Recht auf und geht damit von einer anderen Zielsetzung aus die ökonomische Analyse des Rechts. Plausibilität, Leistungsfähigkeit und Grenzen der verschiedenen Konzeptionen sollen diskutiert werden. Dabei geht es nicht darum, die einzig richtige Methode zu erkennen, sondern darum, die Prämissen unterschiedlicher Methoden der Strafrechtsvergleichung transparent zu machen, Verbindungen zum rechtstheoretischen Diskurs herzustellen und das methodische Bewusstsein der praktischen Rechtsvergleichung zu stärken.

2. Strafrechtsvergleichung „in action“

Die Referate des zweiten Panels richten den Blick auf die gegenwärtige Praxis der Strafrechtsvergleichung in Deutschland. In diesem Themenblock sollen vor allem Ergebnisse aus konkreten rechtsvergleichenden Studien und Forschungsprojekten präsentiert werden. Die behandelten Themen, u.a. zu einem rechtsvergleichenden Projekt mit der Türkei, dem Medizinstrafrecht in Österreich und Deutschland oder die Rezeption des Rechtsvergleichs in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zeigen dabei notwendiger Weise nur einen Ausschnitt aus der vielschichtigen Strafrechtsvergleichung in action.

3. Europäisierung und Internationalisierung als Motor der Rechtsvergleichung

Durch die zunehmende Internationalisierung bzw. Europäisierung des Strafrechts eröffnen sich für die Strafrechtsvergleichung sowohl neue Herausforderungen als auch ungeahnte Aufgabenfelder. So gilt es, die wachsende und ihren Ausprägungen vielgestaltige Interdependenz von strafverfolgungsrelevanten – nationalen, aber eben auch trans-, inter- und supranationalen – Rechtsregimen wissenschaftlich zu strukturieren und zu bewerten. Dadurch gewinnt die Strafrechtsvergleichung nicht nur praktischen Einfluss auf die internationalisierte Kriminalpolitik, die fortwährend neue Instrumente der Interdependenzbewältigung schafft und auch schaffen muss. Die Strafrechtsvergleichung kann und muss überdies auch dem einfachen Rechtsanwender zur Seite stehen: Für diesen gilt es in immer größerem Ausmaße, das eigene und vertraute Recht im Lichte fremden und häufig noch unbekannten (Richter‑)Rechts auszulegen; außerdem muss der Rechtsanwender im europäischen „Raum der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts“ immer mehr ausländischen Entscheidungen im Inland Geltung verschaffen, diese dabei aber am gemeinsamen, strafrechtsvergleichend erst zu ermittelnden europäischen ordre public messen.


PROGRAMM MIT ZEITPLAN

Freitag, 30. 10. 2009

09.00 Uhr

Einführung: Aktuelle Probleme des Strafrechtsvergleichs

(Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf, Universität Würzburg)

Themenblock 1: Theorien und Methoden der Rechtsvergleichung

09.30 Uhr

Operativer Funktionalismus in der Strafrechtsvergleichung

(Dr. Bijan Fateh-Moghadam, Universität Münster)

10.15 Uhr

Kulturbezogene Strafrechtsvergleichung

(Dr. Susanne Beck, LL.M. (LSE), Universität Würzburg)

11.00 Uhr

Pause

11.15 Uhr

Europäisierung und Internationalisierung im Strafrecht

(Dr. Frank Meyer, LL.M. (Yale), Universität Bonn)

12.00 Uhr

Grundlagenfragen der Strafrechtsvergleichung

(Ass.-Prof. Dr. Martino Mona, Universität Bern)

12.45 Uhr

Koreferenten: Prof. Dr. Walter Perron, Universität Freiburg

Prof. Dr. Thomas Weigend, Universität Köln

13.45 Uhr

Mittagspause

Themenblock 2: Strafrechtsvergleichung „in action“

15.00 Uhr

Erfahrungsbericht: Rechtsvergleichendes Projekt mit der Türkei

(Dr. Liane Wörner, LL.M. (UW-Madison), Universität Gießen)

15.45 Uhr

Verwendung rechtsvergleichender Erkenntnisse in der Rechtsprechung des BGH und des BVerfG

(Dr. Edward Schramm, Universität Tübingen)

16.30 Uhr

Pause

17.15 Uhr

Rechtsvergleichung im Medizinstrafrecht am Beispiel Deutschland und Österreich

(Dr. Karin Bruckmüller, Universität Wien)

18.00 Uhr

Koreferent: Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Sieber, MPI Freiburg

Prof. Dr. Joachim Vogel, Universitaet Tuebingen

19.00 Uhr

Pause

19.15 Uhr

The Methodology of Comparative Law

(Prof. Mordechai Kremnitzer, Hebrew University of Jerusalem)

20.30 Uhr

Gemeinsames Abendessen

Samstag, 31.10.2009

Themenblock 3: Europäisierung und Internationalisierung des Strafrechts als Motor der Vergleichung

09.00 Uhr

Gegenseitige Anerkennung als Instrument der Interdependenzbewältigung: Ende und Motor der Strafrechtsharmonisierung in Europa

(Dr. Christoph Burchard, LL.M. (NYU), Universität Tübingen)

09.45 Uhr

Rechtsvergleichung im Rahmen der Rechtsfindung im Völkerstrafrecht

(Dr. Boris Burghardt, Universität Berlin)

10.30 Uhr

Kaffeepause

11.00 Uhr

Tendenzen der Strafrechtsangleichung in der EU

(Dr. Pierre Hauck, LL.M. (Sussex), Universität Gießen)

11.45 Uhr

Völkerstrafprozessrecht und Rechtsvergleichung

(Lars Büngener, Universität Marburg)

12.30 Uhr

Koreferenten: Prof. Dr. Christoph Safferling, Universität Marburg

Prof. Dr. Joachim Vogel, Universität Tübingen

13.30 Uhr

Ende der Veranstaltung

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